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   BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12   

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https://dejure.org/2013,26268
BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12 (https://dejure.org/2013,26268)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2013 - 2 WD 5.12 (https://dejure.org/2013,26268)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 (https://dejure.org/2013,26268)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7
    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen.

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 13 Abs 1 SG
    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; keine Berücksichtigung von nicht genannten Umständen der Tatbegehung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von tatsächlichen Umständen bei der Bemessungsentscheidung zu Lasten eines Soldaten hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung

  • rewis.io

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; keine Berücksichtigung von nicht genannten Umständen der Tatbegehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von tatsächlichen Umständen bei der Bemessungsentscheidung zu Lasten eines Soldaten hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unvollständige Anschuldigungsschrift und die Bemessungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 277
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).

    Denn auf ihrer Grundlage müssen im Frieden und erst recht im Einsatzfall gegebenenfalls Entschlüsse von erheblicher Tragweite gefasst werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Rn. 27 m.w.N. ).

    Der Senat zieht in ständiger Rechtsprechung bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- bzw. Trennungsgeldbetrug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung in Betracht, sofern nicht eine Kernpflichtverletzung vorliegt (vgl. Urteile vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 ff. = juris Rn. 6 bis 8, vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 = juris Rn. 50, 55 sowie vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 33.11 - Rn. 67 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Rn. 37 m.w.N. - vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

    Der durch die Erfüllung der Auflage bewirkte Fortfall des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153a Abs. 1 StPO sagt nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang das öffentliche Interesse daneben noch eine disziplinarische Ahndung gebietet, weil sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 49 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Rn. 37 m.w.N. - vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Eine solche Dienstpflichtverletzung und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit des Soldaten (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 Rn. 35 m.w.N.>).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Rn. 37 m.w.N. - vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Die Anschuldigungsschrift bestimmt den Prozessstoff, d.h. den Sachverhalt, der allein zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden darf, abschließend (Beschluss vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 WD 4.08 - BVerwGE 133, 129 ).

    Die Anschuldigungsschrift muss so deutlich und klar sein, dass der Soldat sich mit seiner Verteidigung darauf einstellen kann (Beschluss vom 11. Februar 2009 a.a.O.), und ist daher von einem objektiven Empfängerhorizont aus eng auszulegen (Beschluss vom 11. Februar 2009 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Dies ergibt sich schon daraus, dass eine versuchte Straftat eine vollendete Verletzung der Pflicht zur Loyalität zur Rechtsordnung ist, da selbige auch den Versuch einer Straftat untersagt (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 49).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Dieser Umstand bedingt, dass der - deutlich gewichtigere - Milderungsgrund des freiwilligen Offenbarens des Fehlverhaltens (Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - BVerwGE 103, 217 m.w.N.) hier nicht eingreift.
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Der Senat zieht in ständiger Rechtsprechung bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- bzw. Trennungsgeldbetrug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung in Betracht, sofern nicht eine Kernpflichtverletzung vorliegt (vgl. Urteile vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 ff. = juris Rn. 6 bis 8, vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 = juris Rn. 50, 55 sowie vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 33.11 - Rn. 67 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 2 B 34.08

    Auftreten eines Dienstherrn als "agent provocateur" als Verstoß gegen Sinn und

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12
    Auch für das Beamtendisziplinarrecht ist anerkannt, dass eine versuchte Straftat den Beamten disziplinarrechtlich genauso belastet wie eine vollendete und dass der Umstand, dass ein Taterfolg nicht eingetreten ist, nur dann von Bedeutung ist, wenn der Nichteintritt auf zurechenbarem Verhalten des Beamten beruht (Beschluss vom 29. Januar 2009 - BVerwG 2 B 34.08 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 8).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Durch die Herausnahme des Soldaten aus der Ausbildung für den Laufbahnwechsel hat sich zudem das faktische Beförderungsverbot bereits konkret nachteilig und damit auch pflichtenmahnend auf ihn ausgewirkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 32.11 - juris Rn. 49, vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 84 und vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 3d A 2670/10

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen sexuellen Missbrauchs seiner

    Der an den Inhalt der Disziplinarklage gebundene Senat darf die weiteren Vorkommnisse aber nicht zum Nachteil des Beklagten als Teil des Dienstvergehens werten und sieht mit Blick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - auch davon ab, die im Zuge der Beweisaufnahme zutage getretenen weiteren belastenden Umstände im Rahmen der Zumessungserwägungen - etwa unter dem Aspekt der Persönlichkeit des Beklagten - zu würdigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2014 - 3d A 1614/11

    Entfernung eines Justizbeamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Entwendung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 -, DokBer B 2013, 301, 306.
  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15

    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

    Eine solche Dienstpflichtverletzung und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit des Soldaten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 44 Rn. 24 m.w.N.).

    Liegt eine Kernbereichsverletzung vor, bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 48 - und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 42).

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 5/14

    Disziplinarrecht: Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Danach muss der in der Disziplinarverfügung dem Beamten gegenüber erhobene Pflichtenverstoß und der diesem zugrunde gelegte Sachverhalt so deutlich und klar sein, dass der Beamte sich mit seiner Verteidigung darauf einstellen kann, aber auch das zur Überprüfung berufene Disziplinargericht die Überprüfung vornehmen kann (vgl. zuletzt: VG Magdeburg, B. v. 27.08.2014, 8 B 13/14; U. v. 04.06.2014, 8 A 16/13 MD; U. v. 14.01.2014, 8 A 12/13 MD mit Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, U. v. 27.06.2013, 2 WD 5.12; alle juris).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Nur Umstände, die - anders als hier - für sich genommen eine selbstständige Dienstpflichtverletzung begründen, aber nicht Teil des in der Anschuldigungsschrift vorgeworfenen einheitlichen Dienstvergehens geworden sind, sind bei der Bemessungsentscheidung nicht zu Lasten des Soldaten zu berücksichtigen, damit die der Gewährleistung einer effektiven Verteidigung des Soldaten dienenden Anforderungen an die Bestimmtheit der Anschuldigung nicht leer laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 44 Rn. 30).
  • BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel

    Dieser Vorwurf ist auch noch hinreichend deutlich im Sinne des § 107 Abs. 1 WDO dadurch angeschuldigt worden, dass in der Anschuldigungsschrift sowohl die die Pflichtverletzung enthaltende Situation beschrieben, die Kameradschaftspflicht genannt als auch die Person namentlich bezeichnet wird, die (unkameradschaftlich) in eine für sie auch disziplinarisch problematische Situation gebracht worden ist (vgl. Urteile vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 28, sowie vom 27. Juni 2013 - BVerwG 2 WD 5.12 - juris Rn. 28 ff. = DokBer 2013, 301).

    Darüber hinaus befand sich der frühere Soldat aufgrund seines Dienstgrades als Oberfeldwebel in einem Vorgesetztenverhältnis (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 SG i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VorgV), wodurch er gegen die Verpflichtung aus § 10 Abs. 1 SG verstieß, in Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013 - BVerwG 2 WD 5.12 - a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Jedoch kann es davon unabhängig maßnahmemildernd wirken, wenn ein Soldat bereits erhebliche Nachteile im beruflichen Fortkommen durch das faktische Beförderungsverbot des laufenden Verfahrens erlitten hat (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 32.11 - juris Rn. 49, vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - Rn. 84 und vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 54).
  • VG Magdeburg, 14.01.2014 - 8 A 12/13

    Verstoß gegen die beamtenrechtliche sogenannte Wohlverhaltenspflicht;

    Danach muss der in der Disziplinarverfügung dem Beamten gegenüber erhobene Pflichtenverstoß und der diesem zugrunde gelegte Sachverhalt so deutlich und klar sein, dass der Beamte sich mit seiner Verteidigung darauf einstellen kann (vgl. zuletzt: BVerwG, U. v. 27.06.2013, 2 WD 5.12; juris).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Selbst bei Einbeziehung der Ausführungen im Ermittlungsergebnis der Anschuldigungsschrift finden sich keine Darlegungen dazu, dass seine (Disziplinar)Vorgesetzten durch sein Verhalten der Gefahr gegen sie gerichteter disziplinarischer Ermittlungen ausgesetzt worden wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 44 Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 3d A 1686/12
  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

  • BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18

    Bindungsumfang der Anschuldigungsschrift; Dienstgradverlust auf andere Weise;

  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

  • VG Magdeburg, 04.06.2014 - 8 A 16/13

    Kürzung der Dienstbezüge wegen des Besuchs des Oktoberfests trotz

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 6/14

    Kürzung der Dienstbezüge

  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - D 6 A 503/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

  • VG Magdeburg, 12.05.2015 - 8 A 16/14

    Disziplinarmaßnahme wegen des Vortäuschens einer Geschwindigkeitskontrolle durch

  • VG Magdeburg, 27.08.2014 - 8 B 13/14

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung;

  • VG Berlin, 23.10.2013 - 80 K 12.13

    Disziplinarklage wegen Beihilfemanipulationen; fehlende Beweisbarkeit

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